§ 54 SGB 3MaßnahmekostenBei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden dem Träger als Maßnahmekosten erstattet:
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§ 54 SGB 3MaßnahmekostenBei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden dem Träger als Maßnahmekosten erstattet:
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