§ 241 SGB 5Allgemeiner BeitragssatzDer allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. |
§ 241 SGB 5Allgemeiner BeitragssatzDer allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder. |