§ 167 SGB 6Freiwillig VersicherteDie Mindestbeitragsbemessungsgrundlage beträgt für freiwillig Versicherte monatlich 450 Euro. |
§ 167 SGB 6Freiwillig VersicherteDie Mindestbeitragsbemessungsgrundlage beträgt für freiwillig Versicherte monatlich 450 Euro. |