§ 189 SGB 6BerechnungsgrundsätzeDie Berechnungsgrundsätze des Zweiten Kapitels (§§ 121 bis 124) gelten entsprechend, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. |
§ 189 SGB 6BerechnungsgrundsätzeDie Berechnungsgrundsätze des Zweiten Kapitels (§§ 121 bis 124) gelten entsprechend, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. |