§ 280 SGB 6Höherversicherung für Zeiten vor 1998Beiträge für Zeiten vor 1998 sind zur Höherversicherung gezahlt, wenn sie als solche bezeichnet sind. |
§ 280 SGB 6Höherversicherung für Zeiten vor 1998Beiträge für Zeiten vor 1998 sind zur Höherversicherung gezahlt, wenn sie als solche bezeichnet sind. |