§ 62 SGB 6Schadenersatz bei rentenrechtlichen ZeitenDurch die Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten wird ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert. |
§ 62 SGB 6Schadenersatz bei rentenrechtlichen ZeitenDurch die Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten wird ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert. |