§ 171 SGB 7Mittel der UnfallversicherungsträgerDie Mittel der Unfallversicherungsträger umfassen die Betriebsmittel, die Rücklage und das Verwaltungsvermögen. |
§ 171 SGB 7Mittel der UnfallversicherungsträgerDie Mittel der Unfallversicherungsträger umfassen die Betriebsmittel, die Rücklage und das Verwaltungsvermögen. |