§ 52 SGB 7Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und ÜbergangsgeldAuf das Verletzten- und Übergangsgeld werden von dem gleichzeitig erzielten Einkommen angerechnet
|
§ 52 SGB 7Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und ÜbergangsgeldAuf das Verletzten- und Übergangsgeld werden von dem gleichzeitig erzielten Einkommen angerechnet
|