§
Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin durch Soldatinnen der Bundeswehr (SGleibWV)

Eingangsformel
§ 1Verfahrensgrundsätze
§ 3Wahlberechtigung
§ 5Fristen
§ 6Bestellung des Wahlvorstandes
§ 7Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 8Wählerinnenliste
§ 9Einspruch gegen die Wählerinnenliste
§ 10Wahlausschreiben
§ 11Bewerbung
§ 12Nachfrist für Bewerbungen
§ 13Bekanntgabe der Bewerbungen
§ 14Formen der Stimmabgabe
§ 15Persönliche Stimmabgabe mittels Stimmzettel
§ 16Wahlvorgang
§ 17Briefwahl
§ 18Behandlung der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen
§ 19Elektronische Wahl
§ 20Feststellung des Wahlergebnisses, Wahlniederschrift
§ 21Benachrichtigung der Gewählten, Annahme der Wahl; Beendigung des Amtes des Wahlvorstandes
§ 22Bekanntgabe der Gewählten
§ 23Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 25Sonderregelungen für die Nachrichtendienste
§ 26Inkrafttreten