§ 1 SolZGErhebung eines SolidaritätszuschlagsZur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. |
§ 1 SolZGErhebung eines SolidaritätszuschlagsZur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. |