§ 4 SolZGTarifvorschriftenDer Solidaritätszuschlag beträgt in den Fällen der Bemessungsgrundlage. Bruchteile eines Pfennigs bleiben außer Ansatz. |
§ 4 SolZGTarifvorschriftenDer Solidaritätszuschlag beträgt in den Fällen der Bemessungsgrundlage. Bruchteile eines Pfennigs bleiben außer Ansatz. |