§
Verordnung über das Führen von Sportbooten (SpFV)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Fahrerlaubnis für die Binnenschifffahrtsstraßen
§ 4Fahrerlaubnis für die Seeschifffahrtsstraßen
§ 5Besondere Regelungen
§ 6Anforderungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis
§ 7Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 8Prüfung
§ 9Prüfungsausschüsse
§ 10Voraussetzungen für die Bestellung der Prüfer; Entlassung der Prüfer
§ 11Ersatzausfertigung
§ 12Pflichten des Schiffseigentümers und des Schiffsführers
§ 13Entziehung der Fahrerlaubnis oder des Befähigungsnachweises
§ 14Ruhen der Fahrerlaubnis
§ 15Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
§ 16Zuständige Stellen
§ 17Verzeichnis
§ 18Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1(zu § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1)Muster für den amtlichen Sportbootführerschein
Anlage 2(zu § 7 Absatz 2 Nummer 4, § 10 Absatz 1 Satz 2)Ärztliches Zeugnis
Anlage 3(zu § 8 Absatz 1 Satz 4)Theoretische Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins
Anlage 4(zu § 8 Absatz 1 Satz 4)Praktische Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins
Anlage 5(zu § 8 Absatz 5)Ausstattung und Besatzung des Prüfungsboots
Anlage 6(zu § 10 Absatz 2 Nummer 2)Voraussetzungen für eine Bestellung als Prüfer
Anlage 7(zu § 10 Absatz 3 Satz 3)Belehrung gemäß § 10 Absatz 3 Satz 3
Anhang 1(zu Anlage 7)Niederschrift
Anlage 8(zu § 5 Absatz 2)Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen für das Führen eines Sportbootes unter Segel eine Fahrerlaubnis erforderlich ist
Anlage 9(zu § 8 Absatz 8 Satz 2)Muster für den vorläufigen Sportbootführerschein