§
Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung (StAuskV)

Eingangsformel
§ 1Form und Inhalt des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
§ 2Bindung einer verbindlichen Auskunft
§ 3Anwendungsvorschrift
Schlussformel