§ 46 StBVVVergütung bei ProzeßkostenhilfeFür die Vergütung des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Steuerberaters gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß. |
§ 46 StBVVVergütung bei ProzeßkostenhilfeFür die Vergütung des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Steuerberaters gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß. |