§ 145 StGBMißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln(1) Wer absichtlich oder wissentlich
(2) Wer absichtlich oder wissentlich
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§ 145 StGBMißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln(1) Wer absichtlich oder wissentlich
(2) Wer absichtlich oder wissentlich
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