§ 6 StGBAuslandstaten gegen international geschützte RechtsgüterDas deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
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§ 6 StGBAuslandstaten gegen international geschützte RechtsgüterDas deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
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