§ 67f StGBMehrfache Anordnung der MaßregelOrdnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, so ist eine frühere Anordnung der Maßregel erledigt. |
§ 67f StGBMehrfache Anordnung der MaßregelOrdnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, so ist eine frühere Anordnung der Maßregel erledigt. |