§ 81 StGBHochverrat gegen den Bund(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. |
§ 81 StGBHochverrat gegen den Bund(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. |