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§
Art 323 StGBEG
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Art 316j
Übergangsvorschrift zum Jahressteuergesetz 2020
Art 316k
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
Art 316l
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Art 316m
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
Art 317
Überleitung des Verfahrens wegen Ordnungswidrigkeiten nach neuem Recht
Art 318
Zuwiderhandlungen nach den Gesetzen auf dem Gebiet der Sozialversicherung
Art 319
Anwendung des bisherigen Kostenrechts
Art 320
Art 322
Verweisungen
Art 323
Art 324
Sonderregelung für Berlin
Art 325
Art 326
Inkrafttreten, Übergangsfassungen
Anhang EV
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet C Abschnitt III(BGBl. II 1990, 889, 957)- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -