§ 13a StPOZuständigkeitsbestimmung durch den BundesgerichtshofFehlt es im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes an einem zuständigen Gericht oder ist dieses nicht ermittelt, so bestimmt der Bundesgerichtshof das zuständige Gericht. |
§ 13a StPOZuständigkeitsbestimmung durch den BundesgerichtshofFehlt es im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes an einem zuständigen Gericht oder ist dieses nicht ermittelt, so bestimmt der Bundesgerichtshof das zuständige Gericht. |