§ 269 StPOVerbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer OrdnungDas Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre. |
§ 269 StPOVerbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer OrdnungDas Gericht darf sich nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung gehöre. |