§ 34 StPOBegründung anfechtbarer und ablehnender EntscheidungenDie durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen. |
§ 34 StPOBegründung anfechtbarer und ablehnender EntscheidungenDie durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen. |