§ 6 StPOPrüfung der sachlichen ZuständigkeitDas Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen. |
§ 6 StPOPrüfung der sachlichen ZuständigkeitDas Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen. |