§ 82 StPOForm der Erstattung eines Gutachtens im VorverfahrenIm Vorverfahren hängt es von der Anordnung des Richters ab, ob die Sachverständigen ihr Gutachten schriftlich oder mündlich zu erstatten haben. |
§ 82 StPOForm der Erstattung eines Gutachtens im VorverfahrenIm Vorverfahren hängt es von der Anordnung des Richters ab, ob die Sachverständigen ihr Gutachten schriftlich oder mündlich zu erstatten haben. |