§ 84 StPOSachverständigenvergütungDer Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. |
§ 84 StPOSachverständigenvergütungDer Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. |