§
Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

Eingangsformel
§ 1Entschädigung für Urteilsfolgen
§ 2Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen
§ 3Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift
§ 4Entschädigung nach Billigkeit
§ 5Ausschluß der Entschädigung
§ 6Versagung der Entschädigung
§ 7Umfang des Entschädigungsanspruchs
§ 8Entscheidung des Strafgerichts
§ 9Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft
§ 10Anmeldung des Anspruchs, Frist
§ 11Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten
§ 12Ausschluß der Geltendmachung der Entschädigung
§ 13Rechtsweg, Beschränkung der Übertragbarkeit
§ 14Nachträgliche Strafverfolgung
§ 15Ersatzpflichtige Kasse
§ 16Übergangsvorschriften
§ 16aEntschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, einer freiheitsentziehenden oder anderen vorläufigen Strafverfolgungsmaßnahme in der Deutschen Demokratischen Republik