§
Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes (StromStV)

Eingangsformel
§ 1Zuständiges Hauptzollamt
§ 1aVersorger
§ 1bStrom aus erneuerbaren Energieträgern
§ 1cElektromobilität
§ 1dVerfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen
§ 1eVerfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten
§ 2Antrag auf Erlaubnis
§ 3Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
§ 4Pflichten des Versorgers, Eigenerzeugers oder erlaubnispflichtigen Letztverbrauchers
§ 5Anmeldung der Steuer und Überprüfung
§ 6Vorauszahlungen
§ 7Mengenermittlung
§ 8Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme
§ 9Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
§ 10Allgemeine Erlaubnis
§ 11Pflichten des Erlaubnisinhabers
§ 11aStrom aus erneuerbaren Energieträgern und aus hocheffizienten KWK-Anlagen, Zeitgleichheit
§ 12Strom zur Stromerzeugung
§ 12aSteuerentlastung für Strom zur Stromerzeugung
§ 12bSteuerbefreiung für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt
§ 12cSteuerentlastung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern
§ 12dSteuerentlastung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 13Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Schienenbahnen
§ 13aDifferenzversteuerung
§ 14Wasserfahrzeuge und Schifffahrt
§ 14aSteuerentlastung für die Landstromversorgung
§ 15Zuordnung von Unternehmen
§ 17aErlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer für bestimmte Prozesse und Verfahren
§ 17bSteuerentlastung für Unternehmen
§ 17cVerwendung von Nutzenergie durch andere Unternehmen
§ 17dSteuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines
§ 17eSteuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr, Nachweise
§ 18Begriffsbestimmungen zu § 10 des Gesetzes
§ 19Erlass, Erstattung oder Vergütung der Steuer in Sonderfällen
§ 19aKleinbetragsregelung
§ 20Ordnungswidrigkeiten
§ 21Übergangsregelung