§ 65 SVGKrankheits- und GewahrsamszeitenAls ruhegehaltfähig gilt die Zeit, während der sich ein Berufssoldat vor seinem Eintritt in die Bundeswehr
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§ 65 SVGKrankheits- und GewahrsamszeitenAls ruhegehaltfähig gilt die Zeit, während der sich ein Berufssoldat vor seinem Eintritt in die Bundeswehr
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