§
Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (TelekomBATZV)

Eingangsformel
§ 1Bewilligung von Altersteilzeit
§ 2Telekom-Altersteilzeitzuschlag
§ 3Inkrafttreten