§
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Thermometermacher-Handwerk (ThermMstrV)

Eingangsformel
§ 1Berufsbild
§ 2Gliederung, Dauer und Bestehen der praktischen Prüfung (Teil I)
§ 3Meisterprüfungsarbeit
§ 4Arbeitsprobe
§ 5Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)
§ 6Übergangsvorschrift
§ 7Weitere Anforderungen
§ 9Inkrafttreten
Schlußformel