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Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierImpfStV 2006)

Eingangsformel
Inhaltsverzeichnis
§ 1Begriffsbestimmungen
§ 2Zuständige Behörden
§ 3Herstellungserlaubnis
§ 4Inhalt der Herstellungserlaubnis
§ 5Sachkundige Personen
§ 6Anzeigepflichten
§ 7Ruhen der Erlaubnis
§ 8Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln
§ 9Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen
§ 10Besondere Vorschriften für die Tierhaltung
§ 11Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln
§ 12Wartezeiten
§ 13Farbstoffe
§ 14Abfüllen der Charge
§ 15Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen
§ 16Arzneibuch
§ 17Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen
§ 18Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis
§ 19Prüfung des Betriebs
§ 20Zulassungsantrag
§ 21Zusammenfassung der Merkmale des Mittels
§ 22Zulassungsverfahren
§ 23Zulassung
§ 24Zulassung in sonstigen Fällen
§ 25Erlöschen der Zulassung
§ 26Verlängern der Zulassung
§ 27Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung
§ 28Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 29Änderung der Zulassung eines Mittels, das zur Anwendung am Tier bestimmt ist
§ 29aÄnderung der Zulassung eines Mittels, das nicht zur Anwendung am Tier bestimmt ist
§ 30Erfassen und Auswerten von Risiken
§ 31Bekanntmachung, Veröffentlichung
§ 32Durchführung der staatlichen Chargenprüfung
§ 33Umfang der staatlichen Chargenprüfung
§ 34Rücknahme der Freigabe
§ 35Kennzeichnung
§ 36Packungsbeilage
§ 37Pflichten des Großhändlers
§ 38Einfuhrerlaubnis
§ 39Bescheinigung
§ 40Vertriebsweg, Nachweispflicht
§ 41Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht
§ 42Abgabeverbote
§ 43Anwendung von Mitteln
§ 44Anwendung durch den Tierhalter
§ 45Vorrätighalten von Mitteln
§ 46Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten
§ 47Ordnungswidrigkeiten
§ 48Übergangsvorschriften
§ 49Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1(zu § 20 Absatz 4 und § 29a Absatz 4)
Anlage 2(zu § 21 Abs. 2)