§ 7 TierSchNutztVBesondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in StällenKälber im Alter von bis zu zwei Wochen dürfen nur in Ställen gehalten werden, wenn
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§ 7 TierSchNutztVBesondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in StällenKälber im Alter von bis zu zwei Wochen dürfen nur in Ställen gehalten werden, wenn
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