§ 1 TLMVBegriffsbestimmung, Anwendungsbereich(1) Tiefgefrorene Lebensmittel im Sinne dieser Verordnung sind Lebensmittel, die
(2) Speiseeis unterliegt nicht den Vorschriften dieser Verordnung. (3) (weggefallen) |
§ 1 TLMVBegriffsbestimmung, Anwendungsbereich(1) Tiefgefrorene Lebensmittel im Sinne dieser Verordnung sind Lebensmittel, die
(2) Speiseeis unterliegt nicht den Vorschriften dieser Verordnung. (3) (weggefallen) |