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Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (TPG)

Eingangsformel
§ 1Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 1aBegriffsbestimmungen
§ 2Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
§ 2aRegister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende; Verordnungsermächtigung
§ 3Entnahme mit Einwilligung des Spenders
§ 4Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
§ 4aEntnahme bei toten Embryonen und Föten
§ 5Nachweisverfahren
§ 6Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders
§ 7Datenverarbeitung, Auskunftspflicht
§ 8Entnahme von Organen und Geweben
§ 8aEntnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
§ 8bEntnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
§ 8cEntnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
§ 8dBesondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen
§ 8eUntersuchungslabore
§ 9Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
§ 9aEntnahmekrankenhäuser
§ 9bTransplantationsbeauftragte
§ 10Transplantationszentren
§ 10aOrgan- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
§ 11Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
§ 12Organvermittlung, Vermittlungsstelle
§ 12aAngehörigenbetreuung
§ 13Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
§ 13aDokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 13bMeldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
§ 13cRückverfolgungsverfahren bei Geweben
§ 14Datenschutz
§ 15Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
§ 15aZweck des Transplantationsregisters
§ 15bTransplantationsregisterstelle
§ 15cVertrauensstelle
§ 15dFachbeirat
§ 15eDatenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle
§ 15fDatenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle
§ 15gDatenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch
§ 15hAufbewahrungs- und Löschungsfristen
§ 15iVerordnungsermächtigungen
§ 16Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen
§ 16aVerordnungsermächtigung
§ 16bRichtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung
§ 17Verbot des Organ- und Gewebehandels
§ 18Organ- und Gewebehandel
§ 19Weitere Strafvorschriften
§ 20Bußgeldvorschriften
§ 21Zuständige Bundesoberbehörde
§ 22Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
§ 23Bundeswehr
§ 24
§ 25Übergangsregelungen
§ 26(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)