§ 13 TVGInkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. (2) Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz. (3) § 4a ist nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am 10. Juli 2015 gelten. |