§
Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (TätoV)

Eingangsformel
§ 1Allgemein verbotene Stoffe
§ 2Mitteilungspflichten
§ 3Kennzeichnung
§ 4Gute Herstellungspraxis
§ 5Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 6Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1(zu § 1 Satz 2 Nr. 2)Liste der Amine, die bei der reduktiven Spaltung von Azofarbstoffen entstehen
Anlage 2(zu § 1 Satz 2 Nr. 3)Farbstoffe, die beim Herstellen und Behandeln von Mitteln nach § 1 Satz 1 nicht verwendet werden dürfen