Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz (UAGZVV)
§ 1 | Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter |
§ 1a | Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter für ein Drittland |
§ 2 | Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation |
§ 2a | Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation für ein Drittland |
§ 3 | Antrag auf Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung |
§ 4 | Prüfungsausschuss |
§ 5 | Mündliche Prüfung |
§ 5a | Fachgespräch |
§ 6 | Entscheidung |
§ 7 | Rücktritt von der mündlichen Prüfung |
§ 8 | Wiederholung des Zulassungsverfahrens |
§ 9 | Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer
Fachkenntnisbescheinigung |
§ 10 | Erteilung von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung
in besonderen Fällen |
§ 11 | |
Anhang | (zu § 5 Abs. 3) |