§
Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz (UAGZVV)

§ 1Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter
§ 1aAntrag auf Zulassung als Umweltgutachter für ein Drittland
§ 2Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation
§ 2aAntrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation für ein Drittland
§ 3Antrag auf Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
§ 4Prüfungsausschuss
§ 5Mündliche Prüfung
§ 5aFachgespräch
§ 6Entscheidung
§ 7Rücktritt von der mündlichen Prüfung
§ 8Wiederholung des Zulassungsverfahrens
§ 9Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
§ 10Erteilung von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung in besonderen Fällen
§ 11
Anhang(zu § 5 Abs. 3)