§
Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIGGebV)

§ 1Gebühren und Auslagen
§ 2Befreiung und Ermäßigung
§ 3Rücknahme von Anträgen
§ 4(Inkrafttreten)
Anlage(zu § 1 Abs. 1)Gebühren- und Auslagenverzeichnis