§

§ 10 UmwAusbV

Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4.
Umweltschutz,
5.
betriebswirtschaftliche Prozesse, Arbeitsorganisation,
6.
Information und Dokumentation, qualitätssichernde Maßnahmen,
7.
Umweltschutztechnik, ökologische Kreisläufe und Hygiene,
8.
Grundlagen der Maschinen- und Verfahrenstechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
9.
Umgang mit elektrischen Gefahren,
10.
Anwenden naturwissenschaftlicher Grundlagen,
11.
Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsstoffe, Werkstoffbearbeitung,
12.
Lagerhaltung, Arbeitsgeräte und Einrichtungen,
13.
Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen,
14.
Betrieb und Unterhalt von Entwässerungssystemen,
15.
Indirekteinleiterüberwachung,
16.
Betrieb und Unterhalt von Abwasserbehandlungsanlagen,
17.
Klärschlammbehandlung und Verwertung von Abfällen aus Abwasseranlagen,
18.
Probenahme und Untersuchung von Abwasser und Schlamm,
19.
Dokumentation, Qualitäts- und Umweltmanagement,
20.
elektrische Anlagen in der Abwassertechnik,
21.
Rechtsvorschriften und technische Regelwerke,
22.
Vertiefungsphase Kanalbetrieb oder Kläranlagenbetrieb.