§ 13 UVPGAusnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden VorhabenFür die in Anlage 1 Nummer 18.5, 18.7 und 18.8 aufgeführten Industriezonen und Städtebauprojekte gelten die §§ 10 bis 12 nicht. |
§ 13 UVPGAusnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden VorhabenFür die in Anlage 1 Nummer 18.5, 18.7 und 18.8 aufgeführten Industriezonen und Städtebauprojekte gelten die §§ 10 bis 12 nicht. |