§ 36 UVPGSUP-Pflicht aufgrund einer VerträglichkeitsprüfungEine Strategische Umweltprüfung ist durchzuführen bei Plänen und Programmen, die einer Verträglichkeitsprüfung nach § 36 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen. |
§ 36 UVPGSUP-Pflicht aufgrund einer VerträglichkeitsprüfungEine Strategische Umweltprüfung ist durchzuführen bei Plänen und Programmen, die einer Verträglichkeitsprüfung nach § 36 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen. |