§

§ 2 VbrInsFV

Zulässige Abweichungen

Folgende Abweichungen von den in der Anlage bestimmten Formularen und dem Hinweisblatt sind zulässig:

1.
Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvorschriften beruhen;
2.
Ergänzungen oder Anpassungen des Hinweisblattes zu den Formularen, soweit solche mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit den Formularen geboten sind.