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Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel (VerkEHKflAusbV)

Eingangsformel
§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2Dauer der Berufsausbildungen
§ 3Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Verkäufers und der Verkäuferin
§ 5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Kaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel
§ 6Ausbildungsplan
§ 7Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 8Ziel und Zeitpunkt der Zwischenprüfung
§ 9Inhalt der Zwischenprüfung
§ 10Prüfungsbereich der Zwischenprüfung
§ 11Ziel und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
§ 12Inhalt der Abschlussprüfung
§ 13Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung
§ 14Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen
§ 15Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation
§ 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation
§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 19Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 20Inhalt von Teil 1
§ 21Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 22Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen
§ 23Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation
§ 24Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 25Inhalt von Teil 2
§ 26Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 27Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel
§ 28Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation
§ 29Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 30Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 31Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1(zu § 3 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
Anlage 2(zu § 3 Absatz 2)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel