§ 22 VerkStatGStatistik der Verkehrsströme im EisenbahnnetzDie Erhebung nach § 1 Nr. 12 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 erfasst fünfjährlich die Zahl der Züge im Personen- und im Güterverkehr nach Netzabschnitten. |
§ 22 VerkStatGStatistik der Verkehrsströme im EisenbahnnetzDie Erhebung nach § 1 Nr. 12 in Verbindung mit § 16 Abs. 5 erfasst fünfjährlich die Zahl der Züge im Personen- und im Güterverkehr nach Netzabschnitten. |