§ 126 VGGBeschlussfassung der SchiedsstelleDie Schiedsstelle fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. § 196 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist anzuwenden. |
§ 126 VGGBeschlussfassung der SchiedsstelleDie Schiedsstelle fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. § 196 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist anzuwenden. |