§ 18 VKFVBestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und ArbeitnehmerüberlassungSächliche Aufwendungen nach den §§ 9 und 10 werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. |
§ 18 VKFVBestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und ArbeitnehmerüberlassungSächliche Aufwendungen nach den §§ 9 und 10 werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. |