Wir verwenden Technologien, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu bieten.
Die Ausführung von Java Script wird durch Ihren Browser unterbunden. Wir verwenden neben Zählpixeln auch Cookies, die für den Betrieb der Seite technisch notwendig sind, sowie Cookies, die zur statistischen Reichweitenmessung sowie Tracking genutzt werden können. Lehnen Sie nicht technisch notwendige Cookies ab, werden entsprechende Cookies nicht gesetzt und ein Tracking findet nicht statt. Einer statistische Reichweitenmessung mittels Cookie und/oder Zählpixel kann jederzeit widersprochen werden. Eine Profilbildung und/oder Zusammenführung von Nutzungsdaten mit weiteren Daten des Nutzers erfolgt nicht. Ein Rückschluss auf Ihre Person ist uns jeweilig nicht möglich. Weitere Informationen, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie Widerspruchsmöglichkeiten, finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung
.
✖
§
§ 22 VKFV
(Außerkrafttreten)
§ 13
Grundsätze zur Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten
§ 14
Bestimmung der Personalkosten
§ 15
Bestimmung der Personalnebenkosten
§ 16
Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte
§ 17
Bestimmung der Kosten für die Personalverwaltung
§ 17a
Bestimmung der Kosten für Nachwuchskräfte
§ 18
Bestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung
§ 19
Bestimmung der Kosten für Leistungen Dritter
§ 20
Bestimmung der Kosten für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik
§ 21
Monitoring
§ 22
(Außerkrafttreten)