§
Verordnung über die Höhe und das Verfahren zur Erhebung einer Vollstreckungspauschale bei Inanspruchnahme von Behörden der Bundesfinanzverwaltung zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (VollstrPV)

Eingangsformel
§ 1Höhe, erstmalige Überprüfung und Berechnungszeitraum
§ 2Entstehung
§ 3Abrechnungsverfahren
§ 4Fälligkeit
§ 5Inkrafttreten