§
Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Verbraucherschlichtungsstelle
§ 3Träger der Verbraucherschlichtungsstelle
§ 4Zuständigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen
§ 5Verfahrensordnung
§ 6Streitmittler
§ 7Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitmittlers
§ 8Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers
§ 9Beteiligung von Verbraucherverbänden und Unternehmerverbänden
§ 10Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle
§ 11Form von Mitteilungen
§ 12Verfahrenssprache
§ 13Vertretung
§ 14Ablehnungsgründe
§ 15Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien
§ 16Unterrichtung der Parteien
§ 17Rechtliches Gehör
§ 18Mediation
§ 19Schlichtungsvorschlag
§ 20Verfahrensdauer
§ 21Abschluss des Verfahrens
§ 22Verschwiegenheit
§ 23Entgelt
§ 24Anerkennung
§ 25Antrag auf Anerkennung und Mitteilung von Änderungen
§ 26Widerruf der Anerkennung
§ 27Zuständige Behörde
§ 28Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen
§ 29Errichtung der Universalschlichtungsstelle des Bundes
§ 30Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle des Bundes
§ 31Gebühr
§ 32Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden
§ 33Liste der Verbraucherschlichtungsstellen sowie Zugang zur Liste der Europäischen Kommission und zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung
§ 34Berichtspflichten und Auskunftspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle
§ 35Verbraucherschlichtungsbericht
§ 36Allgemeine Informationspflicht
§ 37Informationen nach Entstehen der Streitigkeit
§ 38Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen
§ 39Zusammenarbeit mit der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung
§ 40Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung
§ 41Bußgeldvorschriften
§ 42Verordnungsermächtigung
§ 43Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht