§ 5 VSchwKrSchVÖffentliche BekanntmachungDie zuständige Behörde macht den Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit öffentlich bekannt. |
§ 5 VSchwKrSchVÖffentliche BekanntmachungDie zuständige Behörde macht den Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit öffentlich bekannt. |